Hallo zusammen,
klar bin ich mit dem Thema ein bißchen spät dran, aber besser zu spät als nie. Sind Euch Aktivitäten bekannt die die gestern gelaufene Kommunalwahl kritisch begleitet haben?
Seit das Thema Wahlcomputer aufkam, beteilige ich mich ganz gerne als freiwilliger Wahlhelfer, um aktiv die Demokratie zu unterstützen. (Wahlbeobachtung und nur im Weg rumstehen ohne anzupacken wäre jetzt nicht so mein Ding)
Bei der Einweisung Ende letzter Woche war ich dann doch sehr überrascht, daß man die Kommunalwahlzettel (genauer gesagt: Diejenigen davon, bei denen von Kumulieren und Panaschieren Gebraucht gemacht wurde), softwaregestützt auszuzählen. Erledigt wird das von den eigens geschulten Rathausmitarbeitern. Die Öffentlichkeit hat Zugang um zuzuschauen.
Das sieht so aus, daß die Zettel (immerhin) nach dem Vieraugenprinzip in eine Windows-Software eingehackt werden und man sich am Ende das Ergebnis ansagen läßt. Das wird dann zu dem Teil noch dazugerechnet, der gestern Abend im Wahllokal nach alter Väter Sitte ausgezählt wurde, nämlich den reinen Parteistimmen (nur eine Liste angekreuzt). Das betrifft rund die Hälfe aller abgegebenen Stimmen.
Die Zettel stehen prinzipiell für eine Nachzählung zur Verfügung, die natürlich keiner jemals machen wird.
Beim spontenen Googeln ist mir das Thema Auszählsoftware nur als Zettel mit Barcode und Abscannstift bei der Kommunalwahl in Bayern 2008 über den Weg gelaufen. Die Probleme sind noch ein paar mehr, aber natürlich im Wesentlichen die gleichen.
Falls Ihr von keinen Aktivitäten in Hessen wißt, würde ich einfach das nächste Mal wachsamer sein und im Vorfeld kritische Fragen stellen.
Gruß, Holger
On 03/07/2016 02:00 PM, Holger Lamm wrote:
Hallo zusammen,
klar bin ich mit dem Thema ein bißchen spät dran, aber besser zu spät als nie. Sind Euch Aktivitäten bekannt die die gestern gelaufene Kommunalwahl kritisch begleitet haben?
Seit das Thema Wahlcomputer aufkam, beteilige ich mich ganz gerne als freiwilliger Wahlhelfer, um aktiv die Demokratie zu unterstützen. (Wahlbeobachtung und nur im Weg rumstehen ohne anzupacken wäre jetzt nicht so mein Ding)
Bei der Einweisung Ende letzter Woche war ich dann doch sehr überrascht, daß man die Kommunalwahlzettel (genauer gesagt: Diejenigen davon, bei denen von Kumulieren und Panaschieren Gebraucht gemacht wurde), softwaregestützt auszuzählen. Erledigt wird das von den eigens geschulten Rathausmitarbeitern. Die Öffentlichkeit hat Zugang um zuzuschauen.
Das sieht so aus, daß die Zettel (immerhin) nach dem Vieraugenprinzip in eine Windows-Software eingehackt werden und man sich am Ende das Ergebnis ansagen läßt. Das wird dann zu dem Teil noch dazugerechnet, der gestern Abend im Wahllokal nach alter Väter Sitte ausgezählt wurde, nämlich den reinen Parteistimmen (nur eine Liste angekreuzt). Das betrifft rund die Hälfe aller abgegebenen Stimmen.
Die Zettel stehen prinzipiell für eine Nachzählung zur Verfügung, die natürlich keiner jemals machen wird.
Beim spontenen Googeln ist mir das Thema Auszählsoftware nur als Zettel mit Barcode und Abscannstift bei der Kommunalwahl in Bayern 2008 über den Weg gelaufen. Die Probleme sind noch ein paar mehr, aber natürlich im Wesentlichen die gleichen.
Falls Ihr von keinen Aktivitäten in Hessen wißt, würde ich einfach das nächste Mal wachsamer sein und im Vorfeld kritische Fragen stellen.
Gruß, Holger
Hallo Holger,
ich muss sagen das ich mich, was die Auszählung der Stimmen angeht gar nicht mehr gekümmert habe. In meinem Wahllokal konnte ich jedenfalls wählen OHNE meinen Personalausweis zu zeigen. Auf nachfrage: "Ihr wollt meinen Personalausweis gar nicht sehen" wurde mir nur mitgeteilt, dass mein Alter in den Unterlagen zum Abhaken vermerkt ist und man nur bei Unstimmigkeiten bezüglich des angegebenen Alters auch den Ausweis einfordert. Ich hatte dann keine Lust mich da auf eine große Diskussion einzulassen, habe mir aber meinen Teil dabei gedacht...
Beim nächsten Mal werde ich vielleicht einen Kollegen vorbeischicken einfach nur um zusehen ob der damit durchkommt, falls der Kollege mitmacht. :)
Viele Grüße Thomas
Hallo zusammen,
On 03/07/2016 02:00 PM, Holger Lamm wrote:
Das sieht so aus, daß die Zettel (immerhin) nach dem Vieraugenprinzip in eine Windows-Software eingehackt werden und man sich am Ende das Ergebnis ansagen läßt. Das wird dann zu dem Teil noch dazugerechnet, der gestern Abend im Wahllokal nach alter Väter Sitte ausgezählt wurde, nämlich den reinen Parteistimmen (nur eine Liste angekreuzt). Das betrifft rund die Hälfe aller abgegebenen Stimmen.
in meiner Gemeinde wurde dafür die Software „PC Wahl“ eingesetzt: http://www.pcwahl.de/
On 08.03.2016 19:28, Thomas Doczkal wrote:
ich muss sagen das ich mich, was die Auszählung der Stimmen angeht gar nicht mehr gekümmert habe. In meinem Wahllokal konnte ich jedenfalls wählen OHNE meinen Personalausweis zu zeigen. Auf nachfrage: "Ihr wollt meinen Personalausweis gar nicht sehen" wurde mir nur mitgeteilt, dass mein Alter in den Unterlagen zum Abhaken vermerkt ist und man nur bei Unstimmigkeiten bezüglich des angegebenen Alters auch den Ausweis einfordert. Ich hatte dann keine Lust mich da auf eine große Diskussion einzulassen, habe mir aber meinen Teil dabei gedacht...
Das entspricht meines Erachtens nach der Kommunalwahlordnung:
„Danach tritt der Wähler an den Tisch des Wahlvorstandes und gibt seine Wahlbenachrichtigung ab. Auf Verlangen, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, hat er sich über seine Person auszuweisen.“ – (§ 39 Abs. 3 KWO Hessen)
Ich denke, dass das Recht, die Wahl auszuüben, viel schwerer wiegt als eine mögliche Ausweispflicht. Man muss bedenken, dass Leute ihre Ausweise regelmäßig verlieren, gestohlen bekommen oder nicht rechtzeitig verlängern lassen.
Außerdem dürfte es den meisten Wahlhelfern, die nicht beruflich mit Ausweispapieren zu tun haben, Schwierigkeiten bereiten, die Echtheit eines Ausweises zu bestimmen. Insbesondere gilt das bei Kommunalwahlen für ausländische Ausweise, die die meisten Wahlhelfer nie zuvor gesehen haben.
Wenn man Inhaber eines persönlich zugestellten Wahlscheins ist, ist es erst mal plausibel, dass man auch derjenige ist, für den man sich ausgibt. Wer die Briefe eines anderen bereits abfängt, kann übrigens auch gleich per Briefwahl wählen.
Es fliegt so oder so auf, wenn eine Identität versucht, zum zweiten Mal Stimmen abzugeben. Denn selbst wenn jemand seinen Wahlschein auf dem Weg ins Wahllokal verliert oder einfach nicht findet, darf derjenige sich durch seinen Ausweis zur Wahl legitimieren. Kam der Wahlschein nie an, so kann er neu beantragt werden. Ich denke mal, dass es dann dazu möglicherweise einen Vermerk im Wählerverzeichnis geben würde.
In meinem Wahllokal waren sieben von acht Wahlhelfern in ihrem eigenen Wahlbezirk. Somit kennt man sich häufig bereits vom sehen. Zudem gehen die meisten Familien gemeinsam wählen.
Alles in allem finde ich, dass es so in Ordnung ist. Die Zahl der Missbrauchsfälle ist offenbar durch die soziale Kontrolle im Wahllokal gering genug, dass es eine Wahl nicht nennenswert beeinflussen könnte. Und letztendlich ließe sich eine Wahl immer anfechten und wiederholen, wenn der Verdacht massenhaften Missbrauchs bestünde.
Gruß Andreas
Das kann ich bestätigen. Bin hier zwar auf dem Dorf, aber im Wahlvorstand kennt meist einer den jeweiligen Wähler. Wenn jemand mit was aussergewöhnlichem kommt, wird das ins Wahlverzeichnis als Vermerk aufgenommen. Damit fällt auf, wenn sich jemand ausser der Reihe Zugang zu Stimmzetteln verschaffen will. Briefwahlunterlagen abzufangen ist da ein gefährlicheres Szenario.
Gruß, Karsten Am 09.03.2016 1:47 vorm. schrieb "Andreas Oberritter" obi@saftware.de:
Hallo zusammen,
On 03/07/2016 02:00 PM, Holger Lamm wrote:
Das sieht so aus, daß die Zettel (immerhin) nach dem Vieraugenprinzip in eine Windows-Software eingehackt werden und man sich am Ende das Ergebnis ansagen läßt. Das wird dann zu dem Teil noch dazugerechnet, der gestern Abend im Wahllokal nach alter Väter Sitte ausgezählt wurde, nämlich den reinen Parteistimmen (nur eine Liste angekreuzt). Das betrifft rund die Hälfe aller abgegebenen Stimmen.
in meiner Gemeinde wurde dafür die Software „PC Wahl“ eingesetzt: http://www.pcwahl.de/
On 08.03.2016 19:28, Thomas Doczkal wrote:
ich muss sagen das ich mich, was die Auszählung der Stimmen angeht gar nicht mehr gekümmert habe. In meinem Wahllokal konnte ich jedenfalls wählen OHNE meinen Personalausweis zu zeigen. Auf nachfrage: "Ihr wollt meinen Personalausweis gar nicht sehen" wurde mir nur mitgeteilt, dass mein Alter in den Unterlagen zum Abhaken vermerkt ist und man nur bei Unstimmigkeiten bezüglich des angegebenen Alters auch den Ausweis einfordert. Ich hatte dann keine Lust mich da auf eine große Diskussion einzulassen, habe mir aber meinen Teil dabei gedacht...
Das entspricht meines Erachtens nach der Kommunalwahlordnung:
„Danach tritt der Wähler an den Tisch des Wahlvorstandes und gibt seine Wahlbenachrichtigung ab. Auf Verlangen, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, hat er sich über seine Person auszuweisen.“ – (§ 39 Abs. 3 KWO Hessen)
Ich denke, dass das Recht, die Wahl auszuüben, viel schwerer wiegt als eine mögliche Ausweispflicht. Man muss bedenken, dass Leute ihre Ausweise regelmäßig verlieren, gestohlen bekommen oder nicht rechtzeitig verlängern lassen.
Außerdem dürfte es den meisten Wahlhelfern, die nicht beruflich mit Ausweispapieren zu tun haben, Schwierigkeiten bereiten, die Echtheit eines Ausweises zu bestimmen. Insbesondere gilt das bei Kommunalwahlen für ausländische Ausweise, die die meisten Wahlhelfer nie zuvor gesehen haben.
Wenn man Inhaber eines persönlich zugestellten Wahlscheins ist, ist es erst mal plausibel, dass man auch derjenige ist, für den man sich ausgibt. Wer die Briefe eines anderen bereits abfängt, kann übrigens auch gleich per Briefwahl wählen.
Es fliegt so oder so auf, wenn eine Identität versucht, zum zweiten Mal Stimmen abzugeben. Denn selbst wenn jemand seinen Wahlschein auf dem Weg ins Wahllokal verliert oder einfach nicht findet, darf derjenige sich durch seinen Ausweis zur Wahl legitimieren. Kam der Wahlschein nie an, so kann er neu beantragt werden. Ich denke mal, dass es dann dazu möglicherweise einen Vermerk im Wählerverzeichnis geben würde.
In meinem Wahllokal waren sieben von acht Wahlhelfern in ihrem eigenen Wahlbezirk. Somit kennt man sich häufig bereits vom sehen. Zudem gehen die meisten Familien gemeinsam wählen.
Alles in allem finde ich, dass es so in Ordnung ist. Die Zahl der Missbrauchsfälle ist offenbar durch die soziale Kontrolle im Wahllokal gering genug, dass es eine Wahl nicht nennenswert beeinflussen könnte. Und letztendlich ließe sich eine Wahl immer anfechten und wiederholen, wenn der Verdacht massenhaften Missbrauchs bestünde.
Gruß Andreas -- public mailing list public@lists.darmstadt.ccc.de https://lists.darmstadt.ccc.de/mailman/listinfo/public
Am 09.03.16 um 01:47 schrieb Andreas Oberritter:
Hallo zusammen,
On 03/07/2016 02:00 PM, Holger Lamm wrote:
Das sieht so aus, daß die Zettel (immerhin) nach dem Vieraugenprinzip in eine Windows-Software eingehackt werden und man sich am Ende das Ergebnis ansagen läßt. Das wird dann zu dem Teil noch dazugerechnet, der gestern Abend im Wahllokal nach alter Väter Sitte ausgezählt wurde, nämlich den reinen Parteistimmen (nur eine Liste angekreuzt). Das betrifft rund die Hälfe aller abgegebenen Stimmen.
in meiner Gemeinde wurde dafür die Software „PC Wahl“ eingesetzt: http://www.pcwahl.de/
Ja, die Oberfläche sieht genau aus wie die die sie in der Wahlhelferschulung kurz aufgelegt haben. (Wie gesagt, diejenigen die die Stimmzettel nachher eingegeben haben, waren nicht die normalen Wahlhelfer sondern gesondert geschulte Rathausmitarbeiter.)
Ich denke, dass das Recht, die Wahl auszuüben, viel schwerer wiegt als eine mögliche Ausweispflicht. Man muss bedenken, dass Leute ihre Ausweise regelmäßig verlieren, gestohlen bekommen oder nicht rechtzeitig verlängern lassen.
Das sehe ich auch so. Jemanden aus dem Wahllokal zu werfen, der eventuell doch stimmabgabeberechtigt war, ist schon ein starkes Stück und viel eher ein Anfechtungsgrund als die Möglichkeit dass derjenige der die Wahlbenachrichtigung vorweisen kann, eventuell gar nicht die Person ist die auf dem Zettel steht. Durchs Abstreichen des Namens im Wählerverzeichnis ist ja schon mal sichergestellt, daß die gleiche Person nicht einmal mit Ausweis und mal mit der Wahlbenachtichtigung antanzt. Wenn Du also Wahlbenachrichtigungen klaust, mußt Du auch dafür sorgen daß die echte Person zu Hause bleibt.
Gruß, Holger
Hallo Holger,
Am 07.03.2016 um 14:00 schrieb Holger Lamm:
Falls Ihr von keinen Aktivitäten in Hessen wißt, würde ich einfach das nächste Mal wachsamer sein und im Vorfeld kritische Fragen stellen.
Ich vermute du hast da frühere Aktivitäten [1] aus dem Chaos Darmstadt im Hinterkopf. So ich das gerade überblicke sind die Leute (g0ph3r, Anuron, Byteborg, bios) die das damals gemacht haben bis auf bios nicht mehr aktiv bei uns, und übernommen hat das auch niemand.
Falls ich da falsch liege, korrigiert mich bitte :)
Grüße azrael