Das kann ich bestätigen. Bin hier zwar auf dem Dorf, aber im Wahlvorstand kennt meist einer den jeweiligen Wähler. Wenn jemand mit was aussergewöhnlichem kommt, wird das ins Wahlverzeichnis als Vermerk aufgenommen. Damit fällt auf, wenn sich jemand ausser der Reihe Zugang zu Stimmzetteln verschaffen will. Briefwahlunterlagen abzufangen ist da ein gefährlicheres Szenario.
Gruß,
Karsten
Hallo zusammen,
> On 03/07/2016 02:00 PM, Holger Lamm wrote:
>> Das sieht so aus, daß die Zettel (immerhin) nach dem Vieraugenprinzip in
>> eine Windows-Software eingehackt werden und man sich am Ende das
>> Ergebnis ansagen läßt.
>> Das wird dann zu dem Teil noch dazugerechnet, der gestern Abend im
>> Wahllokal nach alter Väter Sitte ausgezählt wurde, nämlich den reinen
>> Parteistimmen (nur eine Liste angekreuzt).
>> Das betrifft rund die Hälfe aller abgegebenen Stimmen.
in meiner Gemeinde wurde dafür die Software „PC Wahl“ eingesetzt:
http://www.pcwahl.de/
On 08.03.2016 19:28, Thomas Doczkal wrote:
> ich muss sagen das ich mich, was die Auszählung der Stimmen angeht gar
> nicht mehr gekümmert habe. In meinem Wahllokal konnte ich jedenfalls
> wählen OHNE meinen Personalausweis zu zeigen. Auf nachfrage: "Ihr wollt
> meinen Personalausweis gar nicht sehen" wurde mir nur mitgeteilt, dass
> mein Alter in den Unterlagen zum Abhaken vermerkt ist und man nur bei
> Unstimmigkeiten bezüglich des angegebenen Alters auch den Ausweis
> einfordert. Ich hatte dann keine Lust mich da auf eine große Diskussion
> einzulassen, habe mir aber meinen Teil dabei gedacht...
Das entspricht meines Erachtens nach der Kommunalwahlordnung:
„Danach tritt der Wähler an den Tisch des Wahlvorstandes und gibt seine
Wahlbenachrichtigung ab. Auf Verlangen, insbesondere wenn er seine
Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, hat er sich über seine Person
auszuweisen.“ – (§ 39 Abs. 3 KWO Hessen)
Ich denke, dass das Recht, die Wahl auszuüben, viel schwerer wiegt als
eine mögliche Ausweispflicht. Man muss bedenken, dass Leute ihre
Ausweise regelmäßig verlieren, gestohlen bekommen oder nicht rechtzeitig
verlängern lassen.
Außerdem dürfte es den meisten Wahlhelfern, die nicht beruflich mit
Ausweispapieren zu tun haben, Schwierigkeiten bereiten, die Echtheit
eines Ausweises zu bestimmen. Insbesondere gilt das bei Kommunalwahlen
für ausländische Ausweise, die die meisten Wahlhelfer nie zuvor gesehen
haben.
Wenn man Inhaber eines persönlich zugestellten Wahlscheins ist, ist es
erst mal plausibel, dass man auch derjenige ist, für den man sich
ausgibt. Wer die Briefe eines anderen bereits abfängt, kann übrigens
auch gleich per Briefwahl wählen.
Es fliegt so oder so auf, wenn eine Identität versucht, zum zweiten Mal
Stimmen abzugeben. Denn selbst wenn jemand seinen Wahlschein auf dem Weg
ins Wahllokal verliert oder einfach nicht findet, darf derjenige sich
durch seinen Ausweis zur Wahl legitimieren. Kam der Wahlschein nie an,
so kann er neu beantragt werden. Ich denke mal, dass es dann dazu
möglicherweise einen Vermerk im Wählerverzeichnis geben würde.
In meinem Wahllokal waren sieben von acht Wahlhelfern in ihrem eigenen
Wahlbezirk. Somit kennt man sich häufig bereits vom sehen. Zudem gehen
die meisten Familien gemeinsam wählen.
Alles in allem finde ich, dass es so in Ordnung ist. Die Zahl der
Missbrauchsfälle ist offenbar durch die soziale Kontrolle im Wahllokal
gering genug, dass es eine Wahl nicht nennenswert beeinflussen könnte.
Und letztendlich ließe sich eine Wahl immer anfechten und wiederholen,
wenn der Verdacht massenhaften Missbrauchs bestünde.
Gruß
Andreas
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