On 02/19/2013 02:32 PM, Zoran Zaric wrote:
On Tue, Feb 19, 2013 at 02:25:23PM +0100, goto wrote:
So generell Dinge mit solchen Bedingungen anbieten finde ich persönlich ziemlich doof. Entweder du möchtest das Ding hergeben, dann mach es. Wenn nicht dann lass es. Wenn du ein Rack bauen willst, dann mach das. Wenn du dann den Amp ins Rack schrauben willst, Go Go Go!
Spenden mit Bedingungen sind kacke, wir sind hier ja nicht in der Politik
Gut, Du kennst die Vorgeschichte nicht: der Verstaerker war ja schonmal da und kam aus Platzgruenden wieder weg.
Und es ist _keine_ Spende, es ist eine Dauerleihgabe, das ist ein Unterschied.
Das ist richtig. Meine Aussage steht aber auch für Dauerleihgaben.
[...] dauer der Verleiher die Regeln der Verleihs festlegen. Und meine Regel ist: Das Ding nimmt in der Werkstatt keinen Platz weg, und ist ordentlich und sicher im Rack verstaut. (Das leider noch gebaut werden muss)
Wir könne da ja vielleicht nochmal persönlich drüber reden.
Diese Aussage moechte ich gerne durchs Plenum wiederrufen haben. und zwar fixiert. Daher schlage ich fuer das naechste Plenum vor eine Regelung ueber Materialspenden und Dauerleihgaben zu entwerfen.
@zorzar: Deine Aussage bedeutet, dass der Verleiher keine Rechte hat, ueber den Gebrauch des Geraetes zu entscheiden. D.h. alle Leihgaben koennten nach Gutduenken der anwesenden Troll benutzt und verbastelt werden, wie es mit chaoseigenem Material passieren wuerde/koennte. Und das birgt die Gefahr, dass die zur Leihe gegebenen Objekte einen im Sinne des Eigentuemers nicht gewollte Modifikation oder Beschaedigung erleiden.
Daher ist mein Vorschlag folgender:
Spende: gespendete Sachen werden mit dem Ausruf: "Dies ist eine Spende fuer Chaos Darmstadt e.V." im Plenum oder vor zuverlaessigen Trollen gespendet, welche diese Spende in der Materialliste im Wiki eintragen.
Dauerleihgabe: Angebote fuer Leihgegenstaende werden vor dem Plenum unterbreitet und die Benutzungsbedingungen _deutlich_ erlaeutert und von Plenum als annehmbar oder inakzeptabel erklaert. Sind die Bedingungen fuer das Plenum annehmbar, wird die Dauerleihgabe in die Leihgabenlist im Wiki eingetragen.
Ausserdem schlage ich vor, dass eine entsprechende, vom Plenum mit dem Leihgeber ausgehandelte, Geldsumme eingetragen wird, welche durch Zahlung an den Leihgeber den Leihgegenstand in den Besitz von Chaos Darmstadt e.V. uebergehen laesst. Die Zahlung erfolgt, wenn ein schwerer Verstoss gegen die Leihregeln durch das Plenum festgestellt wurde. Ein schwerer Verstoss ist Zerstoerung, Beschaedigung, irreversible Modifikation oder Modifikation, die zum Verlust des Garantieanspruchs des Leihgebers gegenueber des Verkaeufers/Herstellersfuehren.
Mit leicht angestaubten Gruessen Ober-Fnordanwalt goto