Ohai,
naja, Peter hat da halt schon recht, soweit ich das sehen kann. Der Congress ist zu kurz, weil 3 < 5. Dann ist die Gesetzeslage nicht zu komplex, sondern der Congress zu kurz. Dementsprechend ist der Post halt falsch.
Falls ich hier was verpeile, bitte ich um Aufklaerung.
Gruss goto
On 09/29/2017 10:24 AM, psy wrote:
On 29.09.2017 10:09, Peter Löwenstein wrote:
die Gesetzeslage zur Anerkennung in Hessen komplex und aufwändig ist.
Das ist so nicht ganz korrekt: Hessen setzt voraus, dass eine Veranstaltung mindestens 5 Tage dauert um sie als Bildungsurlaub anerkennen zu können. Das ist beim Congress nicht gegeben.
On 29.09.2017 10:09, Peter Löwenstein wrote:> Das ist doof und wird vom Chaos schlecht kommuniziert. Höre ich so im
Netz unter Kollegen.
Ist doof, kann der CCC aber nicht ändern. Beschwert euch beim Land Hessen. Bzgl der Kommunikation: Was wurde daran denn schlecht kommuniziert? Ich finde den Blogbeitrag aussagekräftig genug.
Grüße psy