D.h., dass der Congress anerkannt würde, wenn es binnen 8 Wochen im Anschluss noch eine Nachlese vom gleichen Veranstalter geben würde, die dann als offizielle Fortführung des Congresses deklariert wäre, oder sehe ich da was verkehrt? (Ausser für Azubis, da gelten nur 5d am Stück)

Nur so ne Idee.
Gruß,
byteborg

Am 29.09.2017 10:35 vorm. schrieb "psy" <psy@darmstadt.ccc.de>:
On 29.09.2017 10:29, goto wrote:
> Der Congress ist zu kurz, weil 3 < 5. Dann ist die Gesetzeslage nicht zu
> komplex, sondern der Congress zu kurz.
> Dementsprechend ist der Post halt falsch.
Das ist Quatsch. Der Post sagt eindeutig: "Bei pauschaler Anerkennung
muss die Veranstaltung den Gesetzen des spezifischen Landes genügen,
dies ist nicht immer direkt gegeben."

Hessen ist einer der Fälle mit pauschaler Anerkennung und §11 BildUrlG
(1) 2. sagt: "Eine Bildungsveranstaltung muss an mindestens fünf
aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Sie kann jedoch unter der
Voraussetzung des inhaltlichen und organisatorischen Zusammenhangs auf
zwei, jeweils an aufeinander folgenden Tagen stattfindende zeitliche
Blöcke, von denen einer mindestens zwei Tage umfassen muss, verteilt
werden, wenn beide Blöcke innerhalb von höchstens acht zusammenhängenden
Wochen durchgeführt werden. Bildungsveranstaltungen für die zu ihrer
Berufsausbildung Beschäftigten müssen an mindestens fünf aufeinander
folgenden Tagen stattfinden."




psy


--
public mailing list
public@lists.darmstadt.ccc.de
https://lists.darmstadt.ccc.de/mailman/listinfo/public