Am 09.03.16 um 01:47 schrieb Andreas Oberritter:
Hallo zusammen,
On 03/07/2016 02:00 PM, Holger Lamm wrote:
Das sieht so aus, daß die Zettel (immerhin) nach dem Vieraugenprinzip in eine Windows-Software eingehackt werden und man sich am Ende das Ergebnis ansagen läßt. Das wird dann zu dem Teil noch dazugerechnet, der gestern Abend im Wahllokal nach alter Väter Sitte ausgezählt wurde, nämlich den reinen Parteistimmen (nur eine Liste angekreuzt). Das betrifft rund die Hälfe aller abgegebenen Stimmen.
in meiner Gemeinde wurde dafür die Software „PC Wahl“ eingesetzt: http://www.pcwahl.de/
Ja, die Oberfläche sieht genau aus wie die die sie in der Wahlhelferschulung kurz aufgelegt haben. (Wie gesagt, diejenigen die die Stimmzettel nachher eingegeben haben, waren nicht die normalen Wahlhelfer sondern gesondert geschulte Rathausmitarbeiter.)
Ich denke, dass das Recht, die Wahl auszuüben, viel schwerer wiegt als eine mögliche Ausweispflicht. Man muss bedenken, dass Leute ihre Ausweise regelmäßig verlieren, gestohlen bekommen oder nicht rechtzeitig verlängern lassen.
Das sehe ich auch so. Jemanden aus dem Wahllokal zu werfen, der eventuell doch stimmabgabeberechtigt war, ist schon ein starkes Stück und viel eher ein Anfechtungsgrund als die Möglichkeit dass derjenige der die Wahlbenachrichtigung vorweisen kann, eventuell gar nicht die Person ist die auf dem Zettel steht. Durchs Abstreichen des Namens im Wählerverzeichnis ist ja schon mal sichergestellt, daß die gleiche Person nicht einmal mit Ausweis und mal mit der Wahlbenachtichtigung antanzt. Wenn Du also Wahlbenachrichtigungen klaust, mußt Du auch dafür sorgen daß die echte Person zu Hause bleibt.
Gruß, Holger