Aus aktuellem Anlass rege ich an, in der Höhle ein Schild mit ungefähr folgendem Hinweis anzubringen:

 

„Gegenstände, die ohne eindeutige Eigentumskennzeichnung ausgestattet sind und innerhalb von 24 Stunden von niemandem reklamiert werden, unterfallen einer Eigentumsaufgabe nach §969 BGB und gelten in der Folge als herrenlos.“

 

Liebe Grüße,

 

Kai

 

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Dipl.-Inform. Kai Denker, M.A.

kai.denker@gmx.net - http://denker.net/