Hallo zusammen,
On 03/07/2016 02:00 PM, Holger Lamm wrote:
Das sieht so aus, daß die Zettel (immerhin) nach dem Vieraugenprinzip in eine Windows-Software eingehackt werden und man sich am Ende das Ergebnis ansagen läßt. Das wird dann zu dem Teil noch dazugerechnet, der gestern Abend im Wahllokal nach alter Väter Sitte ausgezählt wurde, nämlich den reinen Parteistimmen (nur eine Liste angekreuzt). Das betrifft rund die Hälfe aller abgegebenen Stimmen.
in meiner Gemeinde wurde dafür die Software „PC Wahl“ eingesetzt: http://www.pcwahl.de/
On 08.03.2016 19:28, Thomas Doczkal wrote:
ich muss sagen das ich mich, was die Auszählung der Stimmen angeht gar nicht mehr gekümmert habe. In meinem Wahllokal konnte ich jedenfalls wählen OHNE meinen Personalausweis zu zeigen. Auf nachfrage: "Ihr wollt meinen Personalausweis gar nicht sehen" wurde mir nur mitgeteilt, dass mein Alter in den Unterlagen zum Abhaken vermerkt ist und man nur bei Unstimmigkeiten bezüglich des angegebenen Alters auch den Ausweis einfordert. Ich hatte dann keine Lust mich da auf eine große Diskussion einzulassen, habe mir aber meinen Teil dabei gedacht...
Das entspricht meines Erachtens nach der Kommunalwahlordnung:
„Danach tritt der Wähler an den Tisch des Wahlvorstandes und gibt seine Wahlbenachrichtigung ab. Auf Verlangen, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, hat er sich über seine Person auszuweisen.“ – (§ 39 Abs. 3 KWO Hessen)
Ich denke, dass das Recht, die Wahl auszuüben, viel schwerer wiegt als eine mögliche Ausweispflicht. Man muss bedenken, dass Leute ihre Ausweise regelmäßig verlieren, gestohlen bekommen oder nicht rechtzeitig verlängern lassen.
Außerdem dürfte es den meisten Wahlhelfern, die nicht beruflich mit Ausweispapieren zu tun haben, Schwierigkeiten bereiten, die Echtheit eines Ausweises zu bestimmen. Insbesondere gilt das bei Kommunalwahlen für ausländische Ausweise, die die meisten Wahlhelfer nie zuvor gesehen haben.
Wenn man Inhaber eines persönlich zugestellten Wahlscheins ist, ist es erst mal plausibel, dass man auch derjenige ist, für den man sich ausgibt. Wer die Briefe eines anderen bereits abfängt, kann übrigens auch gleich per Briefwahl wählen.
Es fliegt so oder so auf, wenn eine Identität versucht, zum zweiten Mal Stimmen abzugeben. Denn selbst wenn jemand seinen Wahlschein auf dem Weg ins Wahllokal verliert oder einfach nicht findet, darf derjenige sich durch seinen Ausweis zur Wahl legitimieren. Kam der Wahlschein nie an, so kann er neu beantragt werden. Ich denke mal, dass es dann dazu möglicherweise einen Vermerk im Wählerverzeichnis geben würde.
In meinem Wahllokal waren sieben von acht Wahlhelfern in ihrem eigenen Wahlbezirk. Somit kennt man sich häufig bereits vom sehen. Zudem gehen die meisten Familien gemeinsam wählen.
Alles in allem finde ich, dass es so in Ordnung ist. Die Zahl der Missbrauchsfälle ist offenbar durch die soziale Kontrolle im Wahllokal gering genug, dass es eine Wahl nicht nennenswert beeinflussen könnte. Und letztendlich ließe sich eine Wahl immer anfechten und wiederholen, wenn der Verdacht massenhaften Missbrauchs bestünde.
Gruß Andreas