Dagegen.
a) kann es passieren, dass man mal Sachen in der Höhle versehentlich liegen lässt (Ladekabel, Kopfhörer etc). Ich finde es ganz gut, dass diese meist dann nicht einfach verschwinden.
b) Es gibt Fälle, in denen es Sinn ergibt, Eigentum in der Höhle für begrenzte Zeit zu lassen, so lange dafür Platz genug ist. Bis jetzt haben wir das toleriert. Sei das nun beschriftetes Essen im Kühlschrank oder ein halbfertiges Projekt in der Werkstatt.
Insofern würde dein Hinweis mehreren Verhaltensgewohnheiten in der Höhle widersprechen, bei denen ich keinen Grund sehe, diese zu ändern.
Viele Grüße, Felix
Am 16.03.2013 15:10, schrieb Kai Denker:
Aus aktuellem Anlass rege ich an, in der Höhle ein Schild mit ungefähr folgendem Hinweis anzubringen:
„Gegenstände, die ohne eindeutige Eigentumskennzeichnung ausgestattet sind und innerhalb von 24 Stunden von niemandem reklamiert werden, unterfallen einer Eigentumsaufgabe nach §969 BGB und gelten in der Folge als herrenlos.“
Liebe Grüße,
Kai
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Dipl.-Inform. Kai Denker, M.A.
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