Du hast, scheint mir, übersehen, dass ich eingeschränkt habe, dass es a) innerhalb von 24 Stunden reklamiert werden kann [sodass man ein vergessenes Ladekabel kein Problem sein dürfte – oder 72 Stunden? meinetwegen…], b) immer eine ordentliche Kennzeichnung möglich ist [„Ich habe das hier hier abgestellt. Spielt gerne an der Software rum, aber schraubt es bitte nicht auf. Gruß, $Eigentümertroll“]
Mein Vorschlag betrifft nur Gegenstände, die nicht markiert längere Zeit so herumstehen. Alternativ kann man noch eine Eigentumserklärung durch den Verein ergänzen, sodass sich der Verein diese Gegenstände als herrenlos aneignet (§958ff BGB). Dann kann es niemand einfach mitnehmen, der Verein kann es (wenn er will) zurückgeben und niemand, der eine Sache wochenlang rumstehen lässt, kann rumheulen, wenn irgendein Troll daraus was bastelt: Er hätte es eben mit einem kleinen "Gehört $foo"-Zettel versehen sollen.
Ich sehe nicht recht, wo das der ständigen Übung in der Höhle widerspricht. Ich möchte nur die Masche einiger Trolle abstellen, ex post einseitige Leihgabeerklärungen zu erfinden, wenn jemand was gemacht hat, was ihnen nicht passt. Wer nicht möchte, dass ein unmarkiertes Gerät plötzlich Teil der neuen Poetter-Maschine wird, soll es eben markieren oder nicht in der Höhle länger abstellen.
Kai
On Saturday 16 March 2013 15:20:15 Felix Rohrbach wrote:
Dagegen.
a) kann es passieren, dass man mal Sachen in der Höhle versehentlich liegen lässt (Ladekabel, Kopfhörer etc). Ich finde es ganz gut, dass diese meist dann nicht einfach verschwinden.
b) Es gibt Fälle, in denen es Sinn ergibt, Eigentum in der Höhle für begrenzte Zeit zu lassen, so lange dafür Platz genug ist. Bis jetzt haben wir das toleriert. Sei das nun beschriftetes Essen im Kühlschrank oder ein halbfertiges Projekt in der Werkstatt.
Insofern würde dein Hinweis mehreren Verhaltensgewohnheiten in der Höhle widersprechen, bei denen ich keinen Grund sehe, diese zu ändern.
Viele Grüße, Felix
Am 16.03.2013 15:10, schrieb Kai Denker:
Aus aktuellem Anlass rege ich an, in der Höhle ein Schild mit ungefähr folgendem Hinweis anzubringen:
„Gegenstände, die ohne eindeutige Eigentumskennzeichnung ausgestattet sind und innerhalb von 24 Stunden von niemandem reklamiert werden, unterfallen einer Eigentumsaufgabe nach §969 BGB und gelten in der Folge als herrenlos.“
Liebe Grüße,
Kai
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