Hallo zusammen,
wie schon im Plenumsprotokoll zu lesen war, habe ich einmal einen
Vorschlag für eine Reisekostenrichtlinie verfasst. Formell kann der
Vorstand zwar bereits jetzt Reisekosten erstatten, ich würde durch diese
Reisekostenrichtlinie aber gerne einmal Kriterien dafür aufstellen und
kommunizieren, dass das prinzipiell möglich ist. Wenn Personen im Namen
des Vereins an Veranstaltungen teilnehmen und ihnen hierdurch Kosten
entstehen, finde ich es fair, wenn wir diese auf Wunsch auch erstatten.
Der mittlere Absatz entspricht der Neufassung der Reisekostenrichtlinie
des CCC e.V., die voraussichtlich morgen durch die Mitgliederversammlung
beschlossen wird.
Auf dem Plenum hatten wir beschlossen, Feedback zur
Reisekosten-richtlinie einzuholen. Hiermit stelle ich den folgenden Text
also zur Diskussion:
> Für Veranstaltung an denen Personen im Namen des Vereins teilnehmen
> (z.B. Chaos macht Schule, vom Verein organisierte Veranstaltungen oder
> Veranstaltungen, zu denen wir als Verein eingeladen wurden) können
> Reisekosten auf Antrag an den Vorstand erstattet werden, wenn vom
> externen Veranstalter keine Reisekosten erstattet werden. Reisende
> sollen den Vorstand soweit möglich vorab über die anfallenden Kosten
> informieren.
>
> Die Reisenden sind angehalten, die günstigste Reisemethode zu wählen.
> Dies beinhaltet z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets und Mietfahrzeuge.
> Vorhandene Rabattoptionen (z.B. Bahncard) sind anzuwenden. Bei Fahrten
> mit eigenem PKW wird das geltende steuerrechtliche Maximum pro
> Kilometer erstattet. Übernachtungen werden nach Ermessen des
> Vorstandes erstattet, die Reisenden sind auch hier angehalten, die
> günstigste Übernachtungsoption zu wählen. Die Reisekostenabrechnung
> ist in nachvollziehbarer Form schriftlich inklusive aller
> Originalbelege beim Vorstand einzureichen.
>
> Ein Anspruch auf Reisekostenerstattung besteht nicht.
Viele Grüße
fluxx