Guten Tag,
in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Digitales und Datenschutz
diskutiert der Hessische Landtag über eine Reform des Hessischen
EGovernment-Gesetzes (HEGovG). Mit der Gesetzesänderungen sollen u.a.
Anpassungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) aus dem Jahr 2017 in das
HEGovG Einzug halten.
In unserer schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf gehen wir
insbesondere auf Aspekte der IT-Sicherheit, die dringend nötige
Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für IT-Fachkräfte
und die mangelnde Nutzer:innenorientierung bei Digitalisierungsvorhaben ein.
Digitalisierung wird in der Verwaltung zu häufig noch zu sehr aus Sicht
der Verwaltung - und nicht aus Sicht der Nutzer:innen - gedacht. Das
Land Hessen sucht im Gesetzentwurf nach Wegen, digitale
Verwaltungsleistungen möglichst zugunsten der Verwaltung zu gestalten.
So ist beispielsweise angedacht, Nachrichten an Nutzer:innen über ein
eigens zu diesem Zweck vom Staat bereitgestelltes Nutzer:innenkonto
zuzustellen. Nutzer:innen müssen diese Nachrichten dann innerhalb von
drei Tagen abrufen. Die Nutzung dieses Nutzer:innenkontos ist
freiwillig. Eine solche Online-Anklickpflicht geht völlig an der
Lebensrealität der Menschen vorbei. Den Briefkasten kann man auch mal
von Nachbar:innen leeren lassen, das ist mit digitalen Briefkästen aber
nicht möglich.
Insgesamt bleibt der Gesetzentwurf in zentralen Aspekten der
IT-Sicherheit und des Benutzer:innenerlebnis (User Experience) hinter
den Erwartungen an einen modernen Staat zurück. Statt der konsequenten
Nutzung von bestehenden, offenen Technologien setzt der öffentliche
Sektor in vielen Bereichen noch zu sehr auf in die Jahre gekommene
Eigenentwicklungen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Der
Gesetzentwurf enthält jedoch auch sinnvolle Verbesserungen gegenüber dem
Status quo. Hervorzuheben sind insbesondere die Einführung eines
Digital-Checks und die Abkehr von De-Mail.
In unserer Stellungnahme liefern wir viele konkrete Impulse für eine
zeitgemäße, digital gedachte Gesetzgebung, die eine moderne und
effiziente - wo möglich und sinnvoll, vollständig automatisierte -
Umsetzung von Verwaltungsleistungen unterstützt. Hierzu zählen Maßnahmen
zur Erreichung eines angemessenen IT-Sicherheitsniveaus des Landes und
der Kommunen, eine drastische Kostenreduktion durch verbindliche
technologische Vorgaben bei der Mittelvergabe nach dem Vorbild
Großbritanniens, das Monitoring von Kennzahlen, eine
Open-Source-Strategie, verbindliche Vorgaben zur Nutzung von offenen
Standards sowie nicht zuletzt auch eine digitale Verkündung von Gesetzen
und Verordnungen.
Zum Gesetzentwurf: https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/7/09427.pdf
Zur Ausschusssitzung:
https://hessischer-landtag.de/termine/ausschuss-f%C3%BCr-digitales-und-date…
Zu unserer schriftlichen Stellungnahme:
https://www.chaos-darmstadt.de/2023/wir-ver%C3%B6ffentlichen-unsere-stellun…
Bei Rückfragen erreichen Sie mich per Mail via info(a)chaos-darmstadt.de
oder telefonisch unter der Nummer 0152 31819842.
Viele Grüße
Marco Holz