Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie auf unsere aktuelle Pressemitteilung zur
Videoüberwachung des Luisenplatzes in der morgigen Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung aufmerksam machen.
Bei Rückfragen erreichen Sie mich jederzeit per Mail via
info(a)chaos-darmstadt.de oder telefonisch unter der Nummer 0152 31819842.
Viele Grüße
Marco Holz
400.000€ für das „Sicherheitsgefühl“
Die Stadtverordneten stimmen morgen über die umstrittenen Pläne zur
Videoüberwachung auf dem Luisenplatz ab. Der Platz soll mit 15 Kameras
rund um die Uhr überwacht werden. Aufgezeichnet werden dabei nicht nur
Pendler*innen des öffentlichen Nahverkehrs, sondern auch die Gäste der
Cafés auf dem Platz, wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
in der vergangenen Woche bekannt wurde. Lediglich in der Liveansicht
sollen diese Bereiche verpixelt werden. Dies stellt einen tiefen
Eingriff in die verfassungsrechtlich besonders geschützten
höchstpersönlichen Lebensbereiche dar und dürfte damit in der aktuellen
Form rechtswidrig sein.
Die aktuell diskutierte Vorlage ist lückenhaft
Die Vorlage des Magistrats, über die die Stadtverordneten morgen
entscheiden sollen, enthält unterdessen keine technische Details zu
diesem wichtigen Aspekt. Weder liegen den Stadtverordneten die gemeinsam
mit der Polizei erarbeiteten Leistungskriterien vor, noch wird ein
Sicherheitskonzept gegen die missbräuchliche Nutzung des Systems
vorgelegt (siehe auch [1]). In der Vorlage ist nicht einmal die
Anmeldung mit einer individuellen Nutzerkennung vorgeschrieben. Viele
Details zur geplanten Videoüberwachung wurden erst durch kritische
Nachfragen in Ausschusssitzungen bekannt.
Sicherheitsgefühl statt tatsächlicher Sicherheit
Die Politik spricht von einem „erhöhten Sicherheitsgefühl“ als zentrales
Argument für die Videoüberwachung. Ein Gefühl darf allerdings nicht
herangezogen werden, um die erheblichen Grundrechtseingriffe zu
rechtfertigen. Wie unverhältnismäßig diese Überwachungsmaßnahme ist,
zeigt auch ein Blick in die Polizeistatistik 2018: Demnach gilt
Südhessen als sicherste Region in Hessen [2]. Es werden hier nicht nur
deutlich weniger Straftaten verzeichnet, sondern auch gleichzeitig mehr
Fälle durch die Polizei aufgeklärt. In der Pressemitteilung ist auch die
Rede von erfolgreichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität
- ganz ohne Videoüberwachung. Selbst Polizeipräsident Bernhard Lammel
betont, die gefühlte Sicherheit der Bürger*innen stehe in keinem
Verhältnis zu den objektiven Zahlen. Die Stadt selbst konstruiert
dahingegen eine Terrorgefahr. In der Magistratsvorlage aus dem
vergangenen Jahr bezeichnete die Stadt selbst den Luisenplatz als
„bevorzugtes Anschlagsziel von Terroristen“ und trägt damit zur
Panikmache bei [3].
Verfassungsrechtliche Bedenken und unklare Wirksamkeit
Die Rechtmäßigkeit der Überwachungsmaßnahme wird mit der am 25. Juni
2018 in Kraft getretenen Änderung des Hessischen Gesetzes über die
öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) begründet. Gegen diese
Gesetzesreform laufen aktuell zwei Klagen vor dem
Bundesverfassungsgericht [4]. In der Magistratsvorlage, die am 18. Juni
2019 in der Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen von Grünen, CDU,
FDP und AfD verabschiedet wurde [5], konstruierte die Stadt einen
besonderen Kriminalitätsschwerpunkt mit 37 Körperverletzungsdelikten, 36
Diebstählen, 27 Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, einem Raub,
sechs Bedrohungen und sieben Fällen von Sachbeschädigung im gesamten
Jahr 2017. Die Stadt erläutert, potenzielle Straftäter würden „durch die
Existenz einer Videoüberwachungsanlage naturgemäß davon abgehalten,
diese Straftaten tatsächlich zu begehen“. „Wie genau sich betrunkene
Randalierer durch die Existenz von Videokameras beruhigen lassen,
erschließt sich mir nicht“, gibt Marco Holz vom CCC Darmstadt zu
bedenken. Die Vorlage verschweigt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(§4 HSOG) dabei völlig und lässt außer Acht, dass geeignetere Maßnahmen
wie eine Polizeipräsenz vor Ort nicht nur bloß abschrecken, sondern
sogar zu einer tatsächlichen Erhöhung der Sicherheit am Luisenplatz
beitragen.
Eingriff in die Versammlungsfreiheit
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) warnt in den in der
vergangen Woche verabschiedeten Leitlinien zur Verarbeitung
personenbezogener Daten durch Videoüberwachungstechnik [6] vor den
Gefahren für eine freie Gesellschaft und dem hohen Druck auf Anpassung
an die gesellschaftliche Norm, der von Videoüberwachung ausgeht.
Videoüberwachung sei kein notwendiges Mittel, wenn andere Mittel zur
Erreichung des damit beabsichtigten Ziels zur Verfügung stünden. Der vom
EDSA beschriebene Anpassungsdruck kann allerdings, wie in der morgen zur
Abstimmung stehenden Vorlage bereits erkannt, zur Nicht-Teilnahme an
politischen Versammlungen führen. Vor dem Hintergrund der regelmäßig auf
dem Luisenplatz stattfindenden Versammlungen und Demonstrationen liegt
hier also ein besonders schwerer Eingriff in die grundrechtlich
geschützte Versammlungsfreiheit vor. Wie für potenzielle
Demonstrationsteilnehmer*innen klar und deutlich erkennbar wird, dass
die Videokameras während Demonstrationen abgeschaltet sind, lässt die
Vorlage offen. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde letzte Woche bekannt,
dass geplant sei, auf Anweisung des Landesamtes für Verfassungsschutz
auch während politischer Versammlungen Bildmaterial zu übertragen und
aufzuzeichnen.
Politisch inkonsequent
Nicht zuletzt würden insbesondere Grüne und FDP mit einer Zustimmung zur
Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung mit ihren politischen
Versprechen und Haltungen brechen. So haben die Darmstädter Grünen
gemeinsam mit der CDU im Koalitionsvertrag festgehalten, dass über eine
Videoüberwachung auf dem Luisenplatz erst entschieden werden soll,
nachdem Bürgerbefragungen und Analysen in Kooperation mit Landespolizei
und dem Kommunalen Präventionsrat Darmstadt (KPRD) durchgeführt wurden
[7]. Die fehlende Bezugnahme in der nun diskutierten Vorlage in der
Stadtverordnetenversammlung legen den Schluss nahe, dass nichts davon
passiert ist. Stattdessen stellen sich die Grünen gegen ihr eigenes
Regierungsprogramm auf Landesebene, worin sie eine massenhafte,
anlasslose Videoüberwachung strikt ablehnen [8]. Genauso werden
Technologien wie Gesichtserkennung im aktuellen Entwurf nicht
ausgeschlossen, was ebenfalls grünen Grundsätzen widerspricht. Die
Einführung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz wäre nicht möglich
ohne die Stimmen der FDP. Diese distanzieren sich damit ebenfalls von
ihrem Grundsatz auf Landesebene, Videoüberwachung nur „in Einzelfällen
und nur bei besonderen Gefahrenlagen“ zuzulassen, um individuelle
Freiheitsrechte der Bürger*innen zu schützen [9].
Vorreiter der Überwachung
Damit wird Darmstadt wohl eher zum Vorreiter der Überwachung und
Beschneidung der Freiheitsrechte statt zum Vorreiter in Sachen
Datenschutz, wie es der Ethik- und Technologiebeirat der Digitalstadt
als Ziel formuliert hat. In seinen „ethischen Leitplanken für die
Entwicklung Darmstadts zur Digitalstadt“ fordert der Beirat,
personenbezogene Daten so wenig wie möglich zu erfassen und
weiterzugeben [10]. Stattdessen entsteht durch die unverhältnismäßige
Videoüberwachung sogar eine Gefahr für Grundrechte und Privatsphäre der
Einzelnen, was nach den Richtlinien des Ethikbeirats explizit verhindert
werden sollte.
Insbesondere im Kontext der aktuellen, bundesweiten Debatten um
Videoüberwachung und Gesichtserkennung ist das Vorhaben, den Luisenplatz
als zentralen öffentlichen Raum ohne erkennbar besonderen
Gefahrenschwerpunkt vollständig und dauerhaft durch Kameras zu
überwachen, in höchstem Maße unverantwortlich. Das Vorhaben greift nicht
nur in fundamentale Grundrechte ein, sondern unterminiert die
Glaubwürdigkeit der Stadt Darmstadt hinsichtlich ethischer Leitlinien
und damit das Vertrauen in die Stadt nachhaltig.
[1]
https://www.chaos-darmstadt.de/2020/Kritischer-Stadtrundgang-zur-Videoueber…
[2] https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/4210639
[3]
https://darmstadt.more-rubin1.de/beschluesse_details.php?vid=20191104100133…
[4]
https://www.chaos-darmstadt.de/2019/Hessentrojaner-landet-in-Karlsruhe.html
[5]
https://darmstadt.more-rubin1.de/beschluesse_details.php?vid=20191104100133…
[6]
https://edpb.europa.eu/our-work-tools/public-consultations/2019/guidelines-…
[7] https://www.gruene-darmstadt.de/downloads/Koa-Vertrag_final_20160606.pdf
[8]
https://www.gruene-hessen.de/partei/files/2018/09/Regierungsprogramm-2018-W…
[9] https://fdp-fraktion-hessen.de/meldung/videoueberwachung/
[10] https://www.digitalstadt-darmstadt.de/digitalstadt-darmstadt/beiraete/
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der gestrigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss, welche parallel
zu unserem kritischen Stadtrundgang stattfand, kamen einige brisante
Informationen zur Videoüberwachung des Luisenplatz ans Licht, wie uns
vom Abgeordneten Uli Franke mitgeteilt wurde (inoffizielle Protokoll
dankend im Anhang).
Ebenfalls möchten wir sie auf unsere weiteren Veranstaltungen diesen
Samstag und am kommenden Donnerstag vor der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung hinweisen (siehe auch Flyer im Anhang):
Samstag, 8.2.: Darmstadts erste Freiheit-statt-Angst-Demo
Treffpunkt: 14 Uhr vor dem Justus-Liebig-Haus
Donnerstag, 13.2.: Demo vor der Stadtverordnetenversammlung
Treffpunkt: 14 Uhr auf dem Luisenplatz
Kundgebung: 15:30 Uhr vor dem Justus-Liebig-Haus
Zu den Punkten aus dem Haupt- und Finanzausschuss
# Eingriff in die Versammlungsfreiheit
Das mögliche Vorhandensein einer "interne Aufzeichnungsfunktion", die es
unmöglich machen würde, die Videoüberwachung während Demonstrationen
wirksam zu deaktivieren, stellt einen tiefen Eingriff in die
Versammlungsfreiheit dar. Potenzielle Teilnehmer*innen einer
Demonstration könnten von dieser Aufzeichnung ihrer Demoteilnahme
abgeschreckt werden. Das Recht, ohne polizeiliche Erfassung zu
demonstrieren, ist ein sehr hohes Gut. Sollte tatsächlich kein Konzept
zur sicheren Abschaltung während Demonstrationen auf dem Luisenplatz
vorliegen, wäre dies ein Skandal. Auch der Verfassungsschutz muss dieses
grundrechtlich besonders geschützte Recht wahren und darf nicht in der
Lage sein, wie von Stadtkämmerer André Schellenberg in der Sitzung
bekanntgegeben, eine Aufzeichnung der Demonstration ohne Information der
Teilnehmenden zu veranlassen.
Eine einfache, aber effektive Möglichkeit zur Abschaltung wären
Abdeckungen, die gut sichtbar vor den Kameras angebracht werden.
# Polizeilicher Zugriff auf gespeicherte Daten
Warum bei Kapitaldelikten zum Zugriff auf das Bildmaterial ein
richterlicher Beschluss nötig ist, bei Bagatelldelikten jedoch nicht,
erschließt sich uns nicht.
# Automatisierte Gesichtserkennung
Eine Gesichtserkennung und automatisierte Videoanalysen, wie vom
Hersteller des Kamerasystems Dallmeier beworben, sei in Darmstadt nicht
geplant. Wie wir bereits kritisiert haben, schließt die aktuelle
Vorlage, über die am Donnerstag in der Stadtverordnetenversammlung
entschieden werden soll, die jedoch nicht explizit aus. Wir fürchten,
dass Pläne für eine spätere Einführung einer Gesichtserkennung
existieren könnten.
Bei Rückfragen erreichen Sie mich jederzeit per Mail via
info(a)chaos-darmstadt.de oder telefonisch unter der Nummer +49 152 31819842.
Gestrige Sitzung im Haupt- und Finanzausschuss
https://darmstadt.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?sid=2020-HFA-160
Unsere letzte Pressemitteilung zum kritischen Stadtrundgang
https://www.chaos-darmstadt.de/2020/Kritischer-Stadtrundgang-zur-Videoueber…
Viele Grüße
Marco Holz
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Widerstand gegen die Installation einer Videoüberwachungsanlage mit
15 Kameras auf dem Luisenplatz konkretisiert sich.
Am vergangenen Mittwoch, den 29.1.2020 kamen in den Räumlichkeiten des
Chaos Computer Club Darmstadt mehr als 20 Organisationen zusammen, um
über ein gemeinsames Vorgehen zum organisierten Protest in den kommenden
zwei Wochen zu beraten.
Als erste Veranstaltung lädt das Bündnis nun für Donnerstag, den 06.02.
um 17 Uhr zu einem kritischen Stadtrundgang zum Thema ein. Treffpunkt
ist der Karolinenplatz südlich des Stadtarchivs. Der Stadtrundgang führt
durch den Herrngarten an der mobilen Videoüberwachungsanlage vorbei, die
den Bereich vor der Sucht- und Drogenhilfe Scentral des Diakonischen
Werkes überwacht. Es folgt eine Kundgebung an der Arkade der
Grundrechte. Denn insbesondere die geplante Videoüberwachung auf dem
Verkehrsknotenpunkt Luisenplatz, auf dem regelmäßig Demonstrationen und
Kundgebungen stattfinden, greift tief in diese fundamentalen Rechte ein,
auf denen unsere Demokratie fußt. Ziel des Stadtrundgangs ist der
Luisenplatz, wo die konkreten Pläne zur dort geplanten Videoüberwachung
im Mittelpunkt stehen.
Dort wird die geplante Überwachungstechnik zusätzlich zu den
Einmalkosten von rund 400.000 Euro Betriebs- und Folgekosten in
unbekannter Höhe verursachen – ohne dass ein konkreter Nutzen und eine
tatsächliche Notwendigkeit der Maßnahme ersichtlich sind. Zugunsten
einer herbeifantasierten „Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls“
gefährdet die Darmstädter Politik nicht nur die grundrechtlich
geschützte Versammlungsfreiheit, sondern schafft weitere technische
Überwachungskapazitäten und nimmt deren Missbrauch billigend in Kauf.
Erst im August letzten Jahres wurden Missbrauchsfälle in der Hessischen
Landespolizei bekannt, bei denen Beamte ihren dienstlichen Zugang zum
Polizei-Auskunfts-System POLAS immer wieder auch für private Auskünfte
genutzt hatten. So kam es auch zu missbräuchlichen Datenabfragen mit
rechtsextremem Hintergrund im Kontext des „NSU 2.0“, mit denen unter
anderem die türkischstämmige Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız
bedroht wurde [1]. Auch am gestrigen Dienstag wurden Fälle von
Datenmissbrauch bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern bekannt [2].
In der aktuellen Magistratsvorlage zur geplanten Videoüberwachung des
Luisenplatzes ist nicht einmal die Anmeldung mit einer individuellen
Nutzerkennung vorgeschrieben. Es fehlt ein Sicherheitskonzept. In der
Fachausschusssitzung am vergangenen Donnerstag wurde zudem bekannt, dass
die Sichtung des Videomaterials vom vorhandenen Personal ‚mitgemacht‘
werden solle. Man wolle in den Polizeidienststellen ‚einfach einen
weiteren Monitor aufstellen‘. „Mit dem aktuellen Nutzungskonzept ist die
Vorlage völlig untragbar. Die Videoüberwachung wird nicht zur
tatsächlichen Sicherheit auf dem Luisenplatz beitragen“, kritisiert
Tobias Kratz, Mitglied des Studierendenparlaments der TU Darmstadt.
Bereiche, die aus rechtlichen Gründen nicht aufgezeichnet werden dürfen
(z.B. Außengastronomie) sollen lediglich verpixelt werden. Unklar
bleibt, wie sichergestellt wird, dass diese Bilder nicht aufgezeichnet
und 10 Tage gespeichert werden, wie dies für das übliche Videomaterial
der Fall ist. „Wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass eine
Rekonstruktion des Bildmaterials der Außengastronomiebereiche aus den
gespeicherten Aufzeichnungen möglich ist“, ergänzt Marco Holz vom Chaos
Computer Club Darmstadt.
Mit der Installation der Videoüberwachungsanlage soll die Firma
Dallmeier beauftragt werden. Laut einer Produktbroschüre des Herstellers
ist in der eingesetzten Software auch eine Gesichtserkennung eingebaut
[3]. Die Nutzung dieser umstrittenen Technologie wird in der
Magistratsvorlage nicht explizit ausgeschlossen. „Sofern keine
rechtlichen Regularien greifen, wird man in der Praxis sicherlich nicht
auf die Möglichkeit verzichten, Personen über einen Zeitraum von 10
Tagen wiederzuerkennen. Das ermöglicht die Erstellung von
Bewegungsprofilen aller Personen, die regelmäßig auf dem Luisenplatz
unterwegs sind“, warnt Cedric Shahabi vom Chaos Computer Club Darmstadt.
Wir bitten um eine zeitnahe Veröffentlichung. Wir haben ausgewählte
Vertreter aus Politik und Zivilgesellschaft eingeladen. Sie sind
herzlich eingeladen, auch von vor Ort zu berichten.
[1]
https://www.sueddeutsche.de/politik/polizei-hetze-hohn-bedrohung-1.4619327
[2]
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Datenklau-Ermittlunge…
[3]
https://www.dallmeier.com/fileadmin/user_upload/PDFs/Industries/Safe_City/D…
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Viele Grüße
Marco Holz